Vorsicht vor Phishing-Attacken
Das Thema verliert nicht an Aktualität „Vorsicht vor Phishing-Attacken“… und es betrifft uns alle, ob als Privatperson, Mitarbeiter oder Unternehmer.
Mit Phishing werden Daten von Nutzern gestohlen und zu illegalen Zwecken verwendet. Phishing-Attacken erfolgen oftmals per Telefon, Sprachnachrichten oder Mails.
Bisher konnten viele dieser Phishing-Attacken durch genaues Hinsehen oder Zuhören erkannt werden… doch Phishing hat eine neue Stufe erreicht. Mittlerweile werden auch hier „KI-generierte“ Mittel eingesetzt. Die Nachrichten und Sprachanrufe sind täuschend echt und auch von geschulten Menschen oft nur schwer zu erkennen.
Tipps, wie Sie sich vor Phishing-Attacken schützen können:
- Verwenden Sie eine Sicherheitssoftware und halten Sie diese aktuell – der Einsatz von Sicherheitssoftware, kann viele Phishing-Attacken erkennen und eliminieren.
- Hinterlegen Sie eine Multi-Faktor-Authentifizierung – so können Sie Ihre Zugänge durch unbefugte besser schützen.
- Echtheit der Mailadresse überprüfen – ist es eine dubiose Mailadresse oder kann diese der Absenderorganisation tatsächlich zugewiesen werden?
- Gefälschter Betreff mit Dringlichkeit – Absender und Betreff in Frage stellen, erwarten Sie eine Nachricht vom Absender?
- Keine Links ohne vorherige Kontrolle anklicken – den Link auf Schreibfehler oder unbekannte Webseiten checken, ev. den Link manuell über die betroffene Institution aufrufen.
- Nur sichere Links anklicken (https) – steht nur http, dann sollten diese Links nicht geöffnet werden.
- Für normal werden Sie nicht per Telefon/Mail dazu aufgefordert, Ihre Zugangsdaten einzugeben/mitzuteilen – prüfen Sie diese Aufforderung kritisch und im Zweifelsfall rufen Sie das Unternehmen an und fragen Sie nach.
- Keine Dateien von unbekannten Absendern öffnen – wenn Sie eine Aufforderung von einem unbekannten Absender erhalten eine Datei zu öffnen oder keine RechnungEine Rechnung belegt die Abrechnung und Lieferung eines Artikels oder einer Dienstleistung. Eine Rechnung muss schriftlich erfolgen und bestimmten Richtlinien entsprechen. Rechnungsbestandteile laut UStG:
• Kontaktdaten Aussteller und Empfänger
• Steuernummer (ausgenommen Kleinstunternehmer)
• Ausstellungsdatum
• Rechnungsnummer
• Leistungsbezeichnung (Menge, Art) und Leistungsdatum
• Nettosumme
• Steuersatz (oder Hinweis der Steuerbefreiung)
• UID Nummer des Lieferanten
• UID Nummer des Kunden (bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über € 10.000,- brutto)
Der Gesamtbetrag (Summe Entgelt und Umsatzsteuer) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für die Verrechnung mit dem Kunden unbedingt erforderlich. Rechnungen für Kleinbeträge unterliegen vereinfachten Regeln, hier müssen folgende Angaben angeführt sein:
• Name und Anschrift des Ausstellers
• Ausstellungsdatum
• Leistungsbezeichnung (Art, Menge, Datum)
• Netto- und Bruttobetrag
• Steuersatz (oder Hinweis der Steuerbefreiung)
Eine Rechnung muss 10 Jahre aufbewahrt werden. More erwarten, dann sollten Sie diese nicht unbedacht öffnen. - Ist die Webseite echt? – Durch KI werden die Webseiten oft täuschend echt nachgebaut, keiner Webseite vertrauen, die kein Impressum anbietet. Eventuell diverse Unterseiten anklicken ob die Verlinkung korrekt ist, passen diese nicht, handelt es sich vermutlich um eine Fälschung!
- Nicht über öffentliche WLAN-Netze einwählen – wenn Sie Bank-/Finanz-Apps oder andere Seiten mit vertraulichen Daten verwenden.
- Phishing melden – haben Sie eine Phishing-Mail erhalten, informieren Sie das Unternehmen, in dessen Namen Sie eine gefälschte Nachricht erhalten haben.
Für mehr Infos, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – Kontakt!