Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2

31. März 2023
  • Sicherheit für Ihr System

Wie Sie sicher bereits vernommen haben, die „NIS 2“- Richtlinie ist mit 16. Jänner 2023 in Kraft getreten und gilt ab Oktober 2024.

NIS steht für Netz- und Informationssystemsicherheit und beschreibt EU-Mindeststandards im Bereich der Informations- und Systemsicherheit. Die Richtlinie verpflichtet bestimmte Unternehmen, Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen einzuhalten. Kommt man dieser Richtlinie nicht nach, ist mit Strafen zu rechnen.

Erkundigen Sie sich zeitgerecht und überprüfen Sie, ob Sie von NIS 2 betroffen sind… als Unternehmen oder als Lieferant.

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Weiterführende Informationen der WKO: https://www.wko.at/service/innovation-technologie-digitalisierung/nis2-uebersicht.html

Weiterführende Informationen der NIS Anlaufstelle: https://www.nis.gv.at/